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Förderung von Beratungsleistungen zur Optimierung der Dienstplangestaltung in der Pflege

Altenpflege

Das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) enthält Förderprogramme, um das Pflegepersonal im Alltag spürbar durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen zu entlasten. Bis 2024 stehen für ambulante Pflegedienste und vollstationäre Pflegeeinrichtungen daher konkrete Förderbeträge für Maßnahmen zur Verfügung, die eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Ziel haben. Hierzu zählen unter anderem Beratungsleistungen zur Optimierung der Dienstplangestaltung.

Mit unserem bewährten Konzept „Verlässliche Dienstplanung“ unterstützen wir Sie dabei, Ihre Entwicklungspotenziale zu erkennen und Ihre Dienstplanung passgenau weiterzuentwickeln. Dabei gewährleisten wir sowohl die Verlässlichkeit für Ihre Pflegekräfte als auch die Sicherstellung des wirtschaftlichen Erfolgs für Sie als Arbeitgeber. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung zum Erhalt der Förderleistungen. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen und erstellen Ihnen ein Angebot entsprechend Ihrer individuellen Ausgangslage.

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