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Personal- und Pflegesatzstrategie anpassen

Beratung zum Thema Digitalisierung in der Altenpflege

Die Tarifpflicht und das im nächsten Jahr umzusetzende neue, einheitliche Personalbemessungsverfahren aus dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hat erhebliche Auswirkungen auf die Personal- und Pflegesatzstrategie der Betreiber von stationären Pflegeeinrichtungen. Das merken wir auch an den aktuellen Kundenanfragen. So sind wir verstärkt in Projekten zur Vorbereitung und Durchführung von Pflegesatzverhandlungen unterwegs, da viele Träger ihre durch die Tarifpflicht sprunghaft steigenden Personalkosten nicht durch die pauschalen Erhöhungsangebote der Pflegekassen refinanzieren können. Auch bei der Umsetzung der Tarifpflicht unterstützen wir bei der Auswahl eines geeigneten Vergütungsrahmens durch Überleitungssimulationen mit Hochrechnung der Personalkosten. Lesen Sie hierzu auch den aktuellen Artikel „Personal- und Pflegesatzstrategie anpassen“ von Roman Tillmann, der im März 2022 auf dem Online-Portal der Wohlfahrt Intern erschienen ist.

Nicht nur, aber verstärkt durch das GVWG werden auch vermehrt Projekte zu den Themen Personalmanagement und Arbeitgeberattraktivität angefragt. Wir haben in den letzten Jahren einen Ansatz entwickelt, wie die Träger durch die Entwicklung einer passgenauen Arbeitgebermarke, bei parallel stattfindender Neuausrichtung der Bereiche des Personalmanagements (Personalgewinnung, -bindung, -entwicklung), ihre Fachkräfteausstattung nachhaltig sicherstellen können.

Mehr zu unseren Leistungen im Bereich Human Resources erfahren Sie hier.

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