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Aktueller Umsetzungsstand des BTHG in den Ländern

Dschungel_BTHG (1)

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) schreitet mit seiner 3. Reformstufe in den einzelnen Bundesländern weiterhin in unterschiedlichen Schritten und Geschwindigkeiten voran. Die meisten Bundesländern befinden sich noch in einer Umstellungsphase, wobei diese Phase in einigen Bundesländern, wie z.B. Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz offiziell zum 31.12.2022 enden wird. Hier ist derzeit noch nicht bekannt, wie es ab 2023 weitergehen soll. In Rheinland-Pfalz soll ab Juli 2022 die neue Leistungssystematik erarbeitet werden. Das Projekt soll bis Ende 2022 laufen – ein sehr ehrgeiziger Zeitplan in Anbetracht des bisherigen Tempos. In Hessen erfolgt derzeit eine budgetneutrale Umstellung auf Basis der neuen Leistungssystematik für das Jahr 2023. Dies ist jedoch für Hessen noch nicht der letzte Schritt. Für das Jahr 2024 muss dann die neue Leistungssystematik nochmals neu verhandelt werden. In Bayern liegt weiterhin kein Landesrahmenvertrag vor.
Die Ampelkoalition machte im Koalitionsvertrag deutlich, dass sie eine zügige Umsetzung des Bundesteilhabegesetz (BTHG) anstrebt und Übergangsvereinbarungen kurzfristig beenden möchte. Was im Widerspruch zu den oben genannten Umstellungszeiten steht, jedoch hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales keine Möglichkeit unmittelbar auf die Länder einzuwirken. Für die Leistungsanbieter bedeutet dies, weiterhin mit vielen Unklarheiten leben zu müssen und sich so gut, wie möglich auf das Neue vorzubereiten.

Und da kommt ja noch etwas …

Zum 01.01.2023 soll die nächste Reformstufe in Kraft treffen. In der 4. Reformstufe erfolgt die „Neubestimmung des leistungsberechtigten Personenkreises in der Eingliederungshilfe (Artikel 25a BTHG, § 99 SGB IX)“. Hier gibt es zum aktuellen Zeitpunkt jedoch leider noch keinen neuen Sachstand.

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