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Beratung zur Umsetzung von „PeBeM“ in der stationären Altenpflege

Altenpflege

Das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hält die Branche weiterhin auf Trab. Nach der Einführung der Tarifpflicht im September 2022 treten die Vorgaben zur Personalbemessung (PeBeM) am 1. Juli 2023 in Kraft. Viele unserer Kunden fragen sich in dem Zusammenhang, wie und in welchem Umfang sie die neuen Personalschlüssel des § 113c SGB XI umsetzen sollen. Denn die Personalschlüssel sind als Höchstgrenze zu verstehen, die jede Einrichtung individuell je Qualifikationsstufe ausschöpfen kann.

Daraus resultierend etabliert sich ein neuer Qualifikationsmix aus Pflegefach- und Pflegehilfskräften. Die bestehenden und etablierten Strukturen müssen nun durch kompetenzbasierte Interventionen umstrukturiert werden und fordern Konzepte für eine kompetenzorientierte Aufgabenverteilung der Pflege- und Betreuungskräfte. Die Verantwortungs- und Aufgabenbereiche ändern sich und erfordern sowohl von Fach- als auch Hilfskräften ein Umdenken und einen Abschied von alten Rollenmustern.

Die Einführung der neuen Personalbemessung eröffnet aber auch die Chance zur Verbesserung und Optimierung der Dienstplangestaltung und des Ausfallmanagements. Bestehende Grunddienstpläne und Ausfallmanagementprozesse können bzw. müssen sogar überdacht werden, um eine kompetenzorientierte und zuverlässige Dienstplanung zu gewährleisten. Ziel ist es, die Bewohnerversorgung auf hohem Qualitätsniveau zu halten und gleichzeitig die Mitarbeitergewinnung und -bindung zu stärken.

Nun gilt es, den Veränderungsprozess in den Einrichtungen vorzubereiten, der aus der Umsetzung des §113c SGB XI resultiert. Wir haben dazu eine spezielle Vorgehensweise entwickelt, mit der wir sowohl die wirtschaftlichen Auswirkungen sowie die daraus resultierenden Anpassungen für die nächste Pflegesatzverhandlung berechnen als auch die notwendigen Veränderungen in den Pflegeabläufen und -prozessen sowie der Arbeitsteilung in der Pflege gemeinsam mit den Führungskräften entwickeln. Dazu setzen wir unser spezialisiertes Beraterteam ein, die neben der betriebswirtschaftlichen Kompetenz auch eine Pflegefachkraftausbildung mitbringen. Selbstverständlich können wir Sie auch bei der Vorbereitung der Pflegesatzverhandlung beraten, denn jede Personalmengensteigerung aus der neuen Personalbemessung muss in die nächste Pflegesatzverhandlung eingebracht werden.

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