
Förderfähige Projekte zur Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und Familie
Die Pflegekassen fördern im Rahmen eines aktuellen Förderprogramms (§8 Abs. 7 SGB XI) für teil-, vollstationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen weiterhin bis zu 7.500 Euro pro Einrichtung und Dienst. Ziel ist die Unterstützung von Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von



