Gewaltschutz ist ein unverzichtbarer Bestandteil in der Sozialwirtschaft geworden. Das Bewusstsein für Gewalt, sei sie physisch, psychisch, sexuell oder strukturell, wird zunehmend geschärft und betrifft besonders die Eingliederungshilfe. Einrichtungsspezifische Konzepte sind daher zwingend nach § 37a SGB IX erforderlich, um den variierenden Bedürfnissen und Herausforderungen gerecht zu werden, die jede Organisation individuell betreffen. Das Konzept ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern es muss in der Organisation gelebt werden. Nun stellen Sie sich die Frage, wie eine Implementierung erfolgreich gelingen kann? Oder Sie haben ein Gewaltschutzkonzept entwickelt und möchten dieses extern prüfen lassen? Hierbei begleiten und unterstützen wir Sie gerne.
Im Rahmen des Teilhabestärkungsgesetzes hat der Gesetzgeber den § 37a im SGB IX neu geschaffen. Mittels dieser Norm werden die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt zu treffen. Als wesentliche Maßnahme wird dabei die Entwicklung und Umsetzung eines Gewaltschutzkonzepts explizit erwähnt.
Gewaltschutzkonzepte berücksichtigen die Bedingungen des jeweiligen Standortes, einschließlich ihrer Struktur, Kultur und der spezifischen Gefährdungslagen. Durch die enge Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten können effektive Präventions- und Interventionsmaßnahmen entwickelt werden. Ein maßgeschneidertes Gewaltschutzkonzept fördert nicht nur die Sicherheit und das Wohlbefinden der Leistungsberechtigen und Mitarbeitenden, sondern trägt auch zur Schaffung eines vertrauensvollen und unterstützenden Umfelds bei, das für eine qualitätsvolle Assistenz unerlässlich ist.
Die Erstellung eines einrichtungsspezifischen Gewaltschutzkonzepts fordert zudem die aktive Beteiligung aller relevanten Akteure. Dies stellt sicher, dass das Wissen und die Erfahrungen sowohl von Leistungsberechtigten als auch von Mitarbeitenden bei der Ausgestaltung des Konzepts einfließen kann. So wird die Akzeptanz und Wirksamkeit der implementierten Maßnahmen maßgeblich erhöht. Gewaltschutz ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine ethische Verantwortung, sich proaktiv um den Schutz vor Gewalt zu bemühen. Dieser Prozess sollte kontinuierlich evaluiert und verbessert werden.
Wir helfen Ihnen bei der erfolgreichen Umsetzung und nehmen dabei die vier Dimensionen von Gewalt in den Blick, wobei diese mit Eigen- und Fremdschutzmöglichkeiten verbunden werden.
Durchführung einer vorgelagerten Bestandserhebung bzw. Risikoanalyse, u.a. durch Befragungen der relevanten Anspruchsgruppen, insbesondere Mitarbeitenden und Leistungsberechtigte
Gemeinsame Entwicklung eines partizipativen Projektdesigns mit einem klaren Blick auf das Change Management
Begleitung bei der Entwicklung von Handlungsleitfäden, Arbeitshilfen, Checklisten etc.
Erstellung eines Revisionsberichtes für ihr bestehendes Gewaltschutzkonzept nach abgestimmten Prüffeldern
Aufbau einer effizienten Projektorganisation und laufendes Projektmanagement zum Thema Gewaltschutz
Laufende Umsetzungsbegleitung:
Unterstützung bei der Verortung in der Organisation:
Haben Sie Fragen zur Prozessbegleitung für Gewaltschutzkonzepte in der Eingliederungshilfe? Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen und erstellen bei Bedarf gerne ein individuelles Angebot für Sie.