Header

Umsetzung der Personalbemessung

Im Juli 2023 ist das neue Personalbemessungsverfahren (kurz: PeBeM) zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs für Stationäre Pflegeeinrichtungen in Kraft getreten. Die neue Personalbemessung gemäß §113c SGB XI löst erhebliche Veränderungsprozesse in den Einrichtungen aus. Fragen Sie sich nun auch, wie Sie die Umsetzung am besten angehen können?

Paragraph
Beratung Personalbemessung

Der Hintergrund

Mit dem § 113c SGB XI können Einrichtungen der stationären Pflege neue Personalschlüssel bis zu einer einheitlichen Höchstgrenze vereinbaren. Dabei wird zukünftig nach Fachkräften, einjährig ausbildeten Kräften und Hilfskräften unterschieden. Zudem ist in den jeweiligen Landesrahmenverträgen eine Mindestpersonalausstattung definiert. Die Verantwortlichen der Einrichtungen fragen sich, wie viel sie von den möglichen Höchstgrenzen ausschöpfen sollen. Denn mit einem Personalaufwuchs wird der Pflegeplatz für den Bewohner deutlich teurer. Die Umsetzung der PeBeM zeigt erforderliche Veränderungen in den strukturellen sowie personellen Rahmenbedingungen der stationären Pflege auf. Besondere Herausforderungen ergeben sich dabei durch die neuen Qualifikationsniveaus und den damit verbundenen neuen Qualifikationsmix. Die Fachkraftquote sinkt zum Teil deutlich. Zudem ermöglicht der § 113c in vielen Einrichtungen einen deutlichen Personalaufwuchs. Aber auch mit der Anpassung der kompetenzorientierten Personaleinsatzplanung und des Ausfallmanagements sowie mit Überlegungen zur Umstrukturierung von Organisationsabläufen und Arbeitsteilung müssen sich Führungskräfte in der stationären Pflege nun befassen. Die neue PeBeM bietet somit einige Chancen, die Arbeit in der Pflege signifikant zu verbessern, erfordert jedoch auch Anpassungsmaßnahmen und Veränderungsprozesse. Da die neue PeBeM auch refinanziert werden muss, ist die nächste Pflegesatzverhandlung der frühestmögliche Termin zur Umsetzung.

Das Konzept

Die Einführung der neuen Personalbemessung erfordert die Entwicklung neuer Ansätze oder die Anpassung bestehender Konzepte in der Arbeitsaufbau- und Arbeitsablauforganisation. Ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Umsetzung und Zukunft der stationären Pflege liegt darin, frühzeitig die Akzeptanz bei den Pflegekräften für die neue Arbeitsstruktur zu fördern. Unser einrichtungsindividuelles Konzept zur Umsetzung der neuen Personalbemessung berücksichtigt sowohl pflegerische als auch wirtschaftliche Aspekte. Wir begleiten Sie entsprechend Ihrer individuellen Ausgangslage und bereiten gemeinsam mit Ihnen die Umsetzung der neuen Personalbemessung vor. Gerne stehen wir Ihnen auch während des gesamten Implementierungs- und Umsetzungsprozesses in der Praxis zur Seite. Bei Bedarf beraten wir Sie auch gerne bei der Pflegesatzverhandlung, mit der Sie die neuen Personalschlüssel refinanzieren müssen.

Team

Ihre Ansprechpartnerin

Jennifer Bäcker

Fachberaterin Altenhilfe

Sie möchten mehr erfahren?

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen und erstellen gerne ein individuelles Angebot für Sie. 

rosenbaum_nagy_kampagnen_digitalisierung_5

Unser Beratungsangebot im Bereich Human Resources

Mehr erfahren

BTHG

Unser Beratungsangebot für die Sozialwirtschaft​

Mehr erfahren

Unternehmensberater von rosenbaum nagy in einer Fortbildung in der Malzmühle

Unsere Seminare für die Sozialwirtschaft

Mehr erfahren

DigitalisierungZeitung

Unsere Veröffentlichungen zu Themen der Sozialwirtschaft

Mehr erfahren