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Neuordnung der Leitungsstrukturen im Zuge der BTHG-Umsetzung

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Viele Besondere Wohnformen und Dienste der Eingliederungshilfe beschäftigen sich aktuell mit der Frage, wie eine zukunftsfähige Organisations- und Leitungsstruktur aussehen kann, die den Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) genügt. Dabei ist es im Grunde unerheblich, ob es bereits entsprechende Vorgaben aus dem jeweiligen Landesrahmenvertrag gibt oder nicht. Denn das Beispiel Nordrhein-Westfalen (NRW) zeigt, dass selbst in einem recht ausdifferenzierten Leistungssystem zwar vorgegeben wird, wie viel Personalressourcen für Leitung und Verwaltung zur Verfügung stehen, es aber keinerlei Vorgaben gibt, wie und wo diese eingesetzt werden und wer eigentlich der Leitung und Verwaltung zugeordnet werden muss bzw. soll.

rosenbaum nagy begleitet regelmäßig solche Organisationsentwicklungsprozesse. Dabei spielen immer wieder die folgenden Fragestellungen eine wichtige Rolle:

  • Wie werden die zukünftigen Assistenzleistungen organisiert?

In den meisten Bundesländern wird es zukünftig Assistenzleistungen, die man bislang vor allem aus dem Ambulant Betreuten Wohnen (ABW oder BeWo) kannte, auch in den Besonderen Wohnformen geben. Dadurch wird es zu einer Art „Ambulantisierung des Stationären“ kommen, obwohl die neue Leistungssystematik die Trennung der Leistungsangebote nach ambulant und stationär nicht mehr vorsieht. In der Folge wird ein signifikanter Anteil der Leistungen in den Besonderen Wohnformen nach „ambulanter Logik“ zu erbringen sein, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Planung und Steuerung der Leistungen und des Personals. Dies wirft die Frage auf, wie dies zukünftig zu organisieren ist und was an Leitung benötigt wird.

Hier wird sich für einzelne Leistungserbringer die Chance bieten, ihre bisherigen Leitungsstrukturen komplett neu zu organisieren. Denkbar ist bspw., sämtliche Assistenzleistungen aus dem bisherigen BeWo-Team heraus erbringen zu lassen und dort auch die notwendige Leitung anzusiedeln.

  • Wie viel Leitung braucht eine Besondere Wohnform?

Spätestens bei einer so grundlegenden Veränderung, wie der Zusammenfassung sämtlicher Assistenzleistungen unter einer Leitung, stellt sich die Frage, wie viel Leitung dann noch für die einzelne Besondere Wohnform notwendig ist.

Aber auch unabhängig davon beschäftigen sich verschiedene Leistungserbringer mit der Frage, wie die zur Verfügung stehenden Leitungsressourcen auf die einzelnen Hierarchieebenen Gruppe / Haus / Bereich / Träger (z.B. Geschäftsführung) idealerweise zu verteilen sind. Denn es gilt, in der zukünftigen, transparenten Refinanzierungssystematik die gesamten Leitungskosten über die gesamte Vertikale zu refinanzieren. Hierbei zeigt sich die Tendenz, die Ebene der Gruppenleitung zu stärken, sich im Gegenzug aber von der „klassischen“ Haus- oder Einrichtungsleitung zu verabschieden. Im neuen Leitungskonstrukt sind Bereichs- oder Regionalleitungen dann i.d.R. für mehrere Häuser zuständig. Dies setzt allerdings auch eine entsprechende Zustimmung der WTG-Behörde voraus.

  • Wie teilen sich die Leitungskräfte die Aufgaben auf?

Die tiefergehende Analyse (in der Regel mittels einer Tätigkeitserfassung) der heutigen Leitungsstrukturen zeigt in den meisten Fällen, dass nur ein kleiner Anteil an der Besonderen Wohnform, d.h. an der einzelnen Immobilie, direkt verortet ist. Dies ist nicht nur ein wichtiges Argument für die zuvor beschriebene Ausweitung der Zuständigkeit von Einrichtungsleitungen für mehrere Häuser, sondern bietet auch die Chance, innerhalb der Leitungsteams zu gänzlich neuen Aufgabenverteilungen zu kommen. So kann bspw. eine Leitungskraft für die fachliche Weiterentwicklung, eine weitere für Finanzen und Controlling und eine dritte für alle Fragen rund um die Gebäude verantwortlich sein. Solche Strukturen können Vorteile bringen, erfordern aber zugleich eine klare Zuordnung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung.

Erfahrungsgemäß zeigen sich in den meisten Organisationen diverse Handlungsoptionen und es gibt i.d.R. nicht die eine richtige. Der richtige Weg muss in einem iterativen Verfahren mittels mehrerer Arbeitssitzungen/Workshops gemeinsam gefunden werden. Für den nachhaltigen Erfolg neuer Organisations- und Leitungsstrukturen ist dabei die angemessene Beteiligung der von den Veränderungen Betroffenen ein ganz wichtiger Aspekt. Dies kann zwar den Arbeitsprozess verlangsamen, da mehr „Überzeugungsarbeit“ zu leisten ist, erleichtert aber in jedem Fall die spätere Umsetzung.

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