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rosenbaum nagy begleitet Expertenkommission

Oberlinhaus

Unsere geschäftsführenden Partner Attila Nagy und Carsten Effert sind Teil einer Expertenkommission, die nach den Tötungsdelikten im Oberlinhaus im April 2021 vom Oberlinhaus einberufen wurde. Die Kommission legte nun einen ersten Zwischenbericht zum Thesenpapier mit dem Titel „Anforderungen an eine bedarfsgerechte Eingliederungshilfe für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf“ als Grundlage für einen Diskursprozess vor und leitet damit eine weitere wichtige Phase im Aufarbeitungsprozess ein.

 Im April 2021 hatte eine Mitarbeiterin in einem der Wohnhäuser im Oberlinhaus vier Menschen getötet und eine Bewohnerin schwer verletzt. Diese schreckliche Tat hat die Rahmenbedingungen in der Teilhabe von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen in der Teilhabe in eine neue gesamtgesellschaftliche, bundesweite Aufmerksamkeit gerückt. Als Folge der intensiven internen Auseinandersetzung mit der Tat wurde im Oberlinhaus – neben anderen Maßnahmen – insbesondere die Gewaltschutzkonzeption umfassend weiterentwickelt und breitflächig umgesetzt.

 Im Zuge der internen Aufarbeitung wurde aber auch deutlich, dass die Sicherstellung von Teilhabe gerade für Menschen mit sehr hohem Assistenzbedarf in der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) an mannigfaltige systematische und praktische Grenzen stößt. Diese Erkenntnisse haben die Leitung des Oberlinhaus veranlasst, eine Expertenkommission einzuberufen. Diese soll helfen, Orientierungen für das Oberlinhaus zu geben, aber auch generell einen Impuls zu setzen bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und dem Bundesteilhabegesetz.

Den Entwurf des Thesenpapiers finden Sie hier: https://oberlinhaus.de/news/vorstellung-zwischenbericht-der-expertenkommission-im-oberlinhaus.

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