In den letzten Jahren häufen sich Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen – mit teilweise ernüchternden Ergebnissen und dramatischen Folgen für die Leistungserbringer. Sowohl unmittelbare wirtschaftliche Schäden (Regresse, Auflagen etc.) als auch indirekte Effekte (Reputationsverluste, Verunsicherung von Kunden und Mitarbeitenden) traten in den letzten Jahren im Nachgang zu Prüfungen immer häufiger auf. Dabei sind manche dieser Effekte vermeidbar, wenn sich Träger proaktiv auf diese Prüfungen vorbereiten. Unser Ansatz hierfür ist ein vorausschauender „Stresstest“ für die Angebote der Eingliederungshilfe:
Die gesetzlichen Prüfaufträge nach § 128 SGB IX verlangen von Angeboten der Eingliederungshilfe weit mehr als die bloße Einhaltung von Formalien. Sie erfassen systematisch das Gesamtgefüge der Eingliederungshilfeleistung – von der physischen Umgebung über die konzeptionelle Ausrichtung bis hin zur tatsächlichen Wirkung der Angebote. Jedes Angebot muss über ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem verfügen – mit klar definierten Verantwortlichkeiten, Verfahren zur Qualitätssicherung und messbaren Zielen. Die Regelungen dazu finden sich im SGB IX, den Landesrahmenverträgen und auch in den Leistungsvereinbarungen wieder. Und obwohl viele Träger bereits zertifiziert sind und über ein QM-System verfügen, werden im Rahmen der Leistungsüberprüfung immer wieder bisweilen gravierende Abweichungen festgestellt.
Wir unterstützen Sie dabei, optimal auf Prüfungen durch die Leistungsträger und die Wohn- und Teilhabebehörden vorbereitet zu sein. Unsere Herangehensweise:
Sie haben Fragen oder Beratungsbedarf? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, welches auf Ihre Erfordernisse abgestimmt ist.