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Beratung zur Umsetzung der neuen Personalbemessung in der Stationären Pflege

Jenny

Seit dem 01.07.2023 können alle Stationären Pflegeeinrichtungen eine neue Personalbemessung gemäß § 113c SGB XI (PeBeM) umsetzen. In vielen Fällen ermöglicht der § 113c eine höhere Personalausstattung als vorher. Wir haben bereits zahlreiche Pflegeheime bei der Umsetzung der neuen Personalbemessung begleitet. Für viele andere steht diese Umsetzung nun an, da die neuen Personalschlüssel mit der nächsten Pflegesatzverhandlung refinanziert werden müssen.

Die Umsetzung erfordert Veränderungen in den strukturellen und personellen Rahmenbedingungen der Stationären Pflege und nicht selten eine Anpassung der Arbeitsabläufe und -organisation in der Pflege. Auch die Aufgabenverteilung zwischen den Fach- und Hilfskräften sowie den neu eingeführten Pflegeassistenten ist dabei zu überdenken.

Unsere Beraterin, Jennifer Bäcker, begleitet und unterstützt Sie mit Ihrem Fachwissen aus ihrer früheren Tätigkeit als Pflegedienstleitung mit einem passgenauen Beratungsansatz bei der erfolgreichen Einführung und Umsetzung der neuen Personalbemessung.

Wenn Sie Fragen oder Beratungsbedarf haben, steht Ihnen Jennifer Bäcker unter baecker@rosenbaum-nagy.de oder 0221 5777750 gerne zur Verfügung.

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