Steuerung in Kitas nach dem KiBiz in NRW
8. Oktober, von 9:30 bis 16:30
Die Kita-Träger in NRW stehen vor der großen Herausforderung, mit den eng bemessenen pauschalisierten Mitteln auskömmlich zu wirtschaften und dabei die gesetzlichen Anforderungen (Stichwort Mindestpersonaleinsatz) zu erfüllen. Entscheidend ist hierbei insbesondere die fortlaufende belegungsabhängige Steuerung des Personaleinsatzes. Hierbei müssen die unterschiedlichen zusätzlichen Förderbedingungen (plusKITA, FamZentrum etc.) und insbesondere die Inklusionsförderung (FInk, BTHG) beachtet werden. Aus unserer Beratungserfahrung bildet derzeit kein bestehendes Softwareprogramm die individuellen Steuerungsanforderungen ausreichend ab. Die Träger stehen daher vor der Herausforderung, eigene Lösungen zu entwickeln.
Wir vermitteln Ihnen im Rahmen dieses Seminars die grundlegenden Anforderungen an die Steuerung von Kitas in NRW. Dabei erhalten Sie einen Einblick in Instrumente, die wir gemeinsam mit unseren Kunden in verschiedenen Beratungsprojekten entwickelt haben. Den Schwerpunkt legen wir dabei auf die Personalsteuerung.
Inhalte:
Einführung Refinanzierungsbedingungen für Kitas in NRW
Grundlagen der Steuerung und des Controllings
Vorstellung des Steuerungskreislaufs für Kitas in NRW:
- (Wirtschafts-)planung des kommenden Kita-Jahres
- Effiziente Erhebung und Analyse der unterjährigen Ist-Daten (Belegung und Personal) durch Nutzung der Vorsysteme
- Beispiele für den Aufbau eines Soll-Ist-Abgleichs zur unterjährigen Steuerung
- Hinweise zur Ableitung von geeigneten unterjährigen Maßnahmen
Anregungen zur Implementierung des Steuerungssystems (inkl. Beispielen)
Zielgruppe: Vorstände, Geschäftsführer:innen, Bereichsleiter:innen, Controller:innen, Kita-Leitungen
Seminarleitung: Sascha Vogt (Seniorberater)
Bei Stornierung der Anmeldung bis vier Wochen vor dem Seminartermin werden keine Gebühren belastet; bei einer Stornierung innerhalb von vier Wochen vor dem Seminartermin wird die volle Gebühr berechnet. Die rosenbaum nagy unternehmensberatung GmbH behält sich das Recht vor, bei nicht genügend Teilnehmern ein Seminar bis spätestens zwei Wochen vor Beginn abzusagen.